Fritz Spörl

Bergwanderbegleiter

info@aufstadesteig.de

www.aufstadesteig.de

Absage und Rücktritt


 

 

Auswahl und Durchführung der Touren erfolgt durch Fritz Spörl, staatlich anerkannter Bergwanderbegleiter des Salzburger Bergwanderführervereins.

 

Wolkenstimmung

Absage der Tour: Eine eventuelle Absage der Tour durch den Veranstalter wegen zu erwartendem schlechtem Wetter, Krankheit oder dringender persönlicher Hinderungsgründe erfolgt per Telefon/Mail bis spätestens 21 Uhr am Vorabend der geplanten Tour. Eine Absage von Seiten von TeilnehmerInnen ist ebenfalls bis spätestens 21 Uhr des Vorabends der geplanten Tour per Mail oder telefonisch erforderlich.

 

 


Kontakt zu Fritz Spörl: 089 / 58 67 41 oder info@aufstadesteig.de

 

 

Ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer rechtzeitigen Absage von Seiten des Veranstalters bzw. TeilnehmerInnen entsteht nicht.


TeilnehmerInnen einer gebuchten und nicht regulär abgesagten Tour (s.o.) haben Anrecht auf die Durchführung der gebuchten Wanderung.

 

Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Schlechtwetter im Touren-gebiet, Unpassierbarkeit von Teilen der Tour (z. B. wegen zerstörter Wege oder wegen (Alt-)Schnee), aber auch bei mangelnder Ausrüstung von einzelnen TeilnehmerInnen oder sich erweisender körperlicher oder verhaltensbedingter Nichteignung von TeilnehmerInnen, die Tour kurzfristig abgebrochen oder das Tourenziel jederzeit geändert werden kann.

 

Kommt es zu einem Abbruch der Tour aus oben genannten oder ähnlichen Gründen, haben die TeilnehmerInnen Anspruch auf die dann kostenlose Durchführung der abgebrochenen Tour zu einem anderen zu vereinbarenden Termin.

 

Sollte der Abbruch der Tour wegen mangelnder Ausrüstung (insbesondere ungeeigneter Schuhe!) oder körperlicher bzw. verhaltensbedingter Nichteignung von TeilnehmerInnen nötig gewesen sein, so können diese von der Wiederholungstour durch den Veranstalter ersatzlos ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

Schilderwald

Sonstige Geschäftsbedingungen, Haftung


 

Ein Schadensersatzanspruch in allen oben genannten oder ähnlichen Fällen eines Tourenabbruchs durch die TeilnehmerInnen an den Veranstalter besteht über die genannte Tourwiederholung hinaus nicht.

 

Bei einer vom Veranstalter als nötig erachteten Änderung des Tourenziels während der Tour besteht kein Anspruch auf eine Wiederholung der begonnenen Bergtour.

 

Alle TeilnehmerInnen müssen selbst gegen Krankheit und Unfallereignisse versichert sein. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter der Bergwanderungen „Fritz Spörl – Auf Stade Steig“ sind nur bei grob fahrlässigem Verhalten von Fritz Spörl gegen diesen geltend zu machen.

 

 

Gerichtstand ist München.  

 

 

Krottenkopfhütte